Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Nach Eingang einer Anmeldung (schriftlich oder mündlich, persönlich, am Telefon oder per
Mail) händigt VRG-Dogtrainer ein Anmeldeformular aus, welches ausgefüllt zurück an VRG-
Dogtrainer überreicht wird. Ab diesem Zeitpunkt gilt das ausgefüllte Anmeldeformular als
Vertrag und bedarf keiner weiteren Form. VRG-Dogtrainer Inhaber Sylvia Brandt behält
sich das Recht vor, die AGB‘s jederzeit anzupassen oder zu ergänzen.
2. Einmalige Einzeltermine
Hierzu zählen: Kennenlerngespräch, Erstgespräch, Anamnesegespräch, Einzelstunde
2.1 Vereinbarte Termine (schriftlich oder mündlich, persönlich, am Telefon oder per Mail)
sind verbindlich und begründen einen Auftrag an VRG-Dogtrainer. Eine Terminabsage
seitens des Kunden muss mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Nicht
rechtzeitig abgesagte Termine werden zu 50 % in Rechnung gestellt. Einer Terminabsage
seitens VRG-Dogtrainer folgt nach Absprache ein Ersatztermin.
2.2 Die Berechnung des Preises für eine Einzelstunde erfolgt nach Zeit. Die normale
Terminlänge beträgt 45-60 Minuten. Dauert der Termin länger, behält sich VRG-Dogtrainer
das Recht vor, für jede weitere angefangene halbe Stunde zusätzlich 20 Euro zu
berechnen.
2.3 Für jeden Hausbesuch oder anderen vereinbarten Trainingsort, der sich mehr als 10
Kilometer entfernt vom Firmensitz VRG-Dogtrainer befindet, wird eine Kilometerpauschale
von 0,50 Euro je Kilometer (Hin-und Rückfahrt) berechnet. Die Berechnung der Kilometer
gilt ab dem Wohnort des Trainers. Die genaue Berechnung der Kilometer erfolgt über
Google Maps.
2.4 Anfallende Gebühren für die gebuchten Termine sind nach Ende der jeweiligen
Stunde in voller Höhe an den Trainer von VRG-Dogtrainer zu entrichten. Für Stamm-
kunden besteht nach Absprache die Möglichkeit, die Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum zu überweisen.
3. Gruppenkurse und Veranstaltungen
3.1 Bei der Anmeldung zu einem geschlossenen Kurs mit einer festen Anzahl an Terminen
ist die Kursgebühr zur ersten Kursstunde in vollem Umfang zu entrichten. Nicht
wahrgenommene Termine seitens des Kunden werden nicht erstattet und es besteht kein
Anspruch auf einen Ersatztermin. Einer Terminabsage seitens VRG-Dogtrainer folgt nach
Absprache ein Ersatztermin. Kann dieser durch den Kunden nicht wahrgenommen
werden, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung.
3.2 Bei der Anmeldung zu einem offenen Gruppenkurs mit wiederkehrenden Terminen
ist die Gebühr für einzelne Termine nach Ende des jeweiligen Termins zu entrichten. An-
und Abmeldungen zu einem Termin können bis zu 48 Stunden vor dem Termin erfolgen
(schriftlich oder mündlich, persönlich, am Telefon oder per Mail). Nicht rechtzeitig
abgesagte Termine werden zu 50 % in Rechnung gestellt.
3.3 Bei der Anmeldung zu einem fortlaufenden Gruppenkurs mit wiederkehrenden
Terminen, der mit einer monatlichen Pauschale (Abonnement) bezahlt wird, ist der
monatliche Beitrag bis zum dritten Tag auf das Konto von VRG-Dogtrainer zu überweisen.
Nicht wahrgenommene Termine seitens des Kunden werden nicht erstattet und es besteht
kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Einer Terminabsage seitens VRG-Dogtrainer folgt
nach Absprache eine Erstattung oder ein Ersatztermin.
3.4 Bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung mit einmaligen Terminen ist die Gebühr zu
Beginn der Veranstaltung in voller Höhe zu entrichten. An- und Abmeldungen zu einer
Veranstaltung können bis zu einer Woche vor dem Termin erfolgen (schriftlich oder
mündlich, persönlich, am Telefon oder per Mail). Nicht rechtzeitig abgesagte Termine
werden zu 50 % in Rechnung gestellt.
3.5 VRG-Dogtrainer behält sich das Recht vor, einen Kurs, einen Termin oder eine
Veranstaltung aus organisatorischen Gründen (z.B. bei zu wenigen Anmeldungen) zu
verschieben oder abzusagen.
3.6 VRG-Dogtrainer behält sich das Recht vor, eine Gruppenstunde oder Veranstaltung
auch kurzfristig abzusagen, sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden.
3.7 Ist die Teilnehmeranzahl eines Kurses reduziert, behält sich VRG-Dogtrainer das
Recht vor, die Kurseinheit dementsprechend zu verkürzen.
3.8 Der Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzstunden,
wenn VRG-Dogtrainer aus Gründen, die er nicht verschuldet hat (höhere Gewalt usw.),
seine Leistungen nicht erbringen kann.
4. Abonnements
4.1. Bestimmte Gruppenstunden können nach Vereinbarung mittels einer monatlichen
Pauschale (Abonnement) bezahlt werden. Um diese Möglichkeit zur Zahlung
wahrzunehmen, muss der Kunde ein Abonnement bei VRG-Dogtrainer abschließen
(schriftlich in Papierform).
4.2. Ein Abonnement hat eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten. Nach Ablauf
dieser Zeit verlängert sich das Abonnement automatisch um weitere drei Monate
(Verlängerungszeitraum), wenn von seitens des Kunden keine rechtzeitige Kündigung
erfolgt.
4.3. Eine Kündigung des Abonnements ist bis zu sieben Tagen vor Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit schriftlich (per E-Mail oder in Papierform) möglich. Danach ist eine
Kündigung bis zu 7 Tagen vor Ablauf des Verlängerungszeitraums möglich. Diese
Bestimmung lässt sonstige Kündigungsregeln dieser AGB und nach dem Gesetz (mit
Ausnahme der §§ 620 (2), 621 BGB) unberührt.
4.4. VRG-Dogtrainer hat das Recht, den Hundehalter bei offenen Entgelten von der
Teilnahme am Training auszuschließen sowie zur außerordentlichen fristlosen Kündigung,
wenn das vereinbarte Entgelt nicht innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit bezahlt
wurde.
5. Teilnahmevoraussetzungen
5.1. Jeder Hund, der an den Angeboten von VRG-Dogtrainer teilnimmt, muss ausreichend
geimpft, entwurmt, haftpflichtversichert und frei von Parasiten sein. Der Impfausweis
sowie der Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung ist beim ersten Training
mitzubringen und vorzuzeigen.
5.2. Die Teilnehmenden verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier, das kein
Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt und den Anforderungen des
Unterrichtes körperlich gewachsen ist, am Training teilzunehmen.
6. Haftungsausschluss
6.1. VRG-Dogtrainer übernimmt keinerlei Haftung für Personen-/ Sach- oder
Vermögensschäden, die aufgrund der Trainingsinhalte entstehen.
6.2. Die Teilnahme erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftungen von VRG-Dogtrainer und
der von ihr beauftragten Hilfskräfte.
6.3. VRG-Dogtrainer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch teilnehmende
Hunde und ihre Halter verursacht werden. Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko teil
und sind durch den Teilnehmer über den Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
6.4. Jeder Teilnehmende haftet für alle von sich/seinem/ihrem Hund verursachten
Schäden. Die Teilnahme am Angebot von VRG-Dogtrainer erfolgt auf eigenes Risiko.
7. Durchführung und Informationen zu den Leistungen
7.1. VRG-Dogtrainer erteilt keine Erfolgsgarantie, da das Training und dessen Erfolg von
mehreren Faktoren abhängig ist.
7.2. VRG-Dogtrainer behält sich vor, das Training und dessen Inhalte an die körperlichen,
altersentsprechenden und tagesformabhängigen Voraussetzungen des Hundes
anzupassen.
7.3. VRG-Dogtrainer behält sich vor, das Training nach eigenem Ermessen stattfinden zu
lassen bzw. abzubrechen.
7.4. VRG-Dogtrainer behält sich die Entscheidung vor, über die Trainingsfähigkeit
einzelner Hunde und einen möglichen Ausschluss vom Training zu bestimmen.
7.5. VRG-Dogtrainer behält sich das Recht vor über die Gruppenfähigkeit einzelner Hunde
und einen möglichen Ausschluss vom Gruppentraining zu entscheiden.
7.6. VRG-Dogtrainer arbeitet nach den Vorgaben des TSchG und der TSchHV.
Tierschutzrelevante Hilfsmittel oder Methoden, die dem Hund Schmerzen, Leiden oder
Schäden zufügen, sind im Training nicht erlaubt.
7.7. Den Anweisungen der Trainerin und ihrer Hilfspersonen ist Folge zu leisten. Dies gilt
ebenfalls für den Einsatz von Hilfsmitteln wie z.B. einem Maulkorb, wenn VRG-Dogtrainer
dies für das Training als notwendig erachtet. Das Ableinen und der Freilauf eines Hundes
dürfen nur auf Anweisung des Trainers erfolgen. Hunde sind so zu führen, dass andere
Hunde und Personen nicht gefährdet werden. Soweit der Kunde durch den Trainer
aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen oder den Maulkorb abzunehmen,
übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.
7.8. VRG-Dogtrainer behält sich vor, die Trainingsstunden für die Öffentlichkeit zugänglich
zu machen, bzw. diese auszuschließen.
8. Urheberrecht
Alle Handouts, Trainingsanweisungen, Texte und Bilder, die auf der Homepage
veröffentlicht oder von Trainern ausgeteilt werden, sind urheberrechtlich geschützt und
dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung vervielfältigt oder verbreitet werden.
9. Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kiel. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser AGBs nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 01.08.2025